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SWK 1, 1. Jänner 2003, Seite S 26
Erbschaftssteuerliche Behandlung der Wertpapierleihe
Die Wertpapiere sind dem Verleiher zuzurechnen, sodass die Erbschaftssteuerbefreiung des § 15 Abs. 1 Z 17 ErbStG unter den in dieser Bestimmung angeführten Bedingungen zusteht, wenn der Verleiher stirbt. (