Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 23, 15. August 2002, Seite 658

Die Betriebsbesichtigung in der Gastronomie

Viele Besonderheiten kann der Betriebsprüfer nur an Ort und Stelle feststellen

Erich Huber

In wenigen anderen Branchen kommt der Betriebsbesichtigung zur Erhellung der tatsächlichen Vorgänge und Betriebsabläufe so große Bedeutung zu wie in der Gastronomie. Die unmittelbaren Informationen über das Abrechnungs- und Erfassungssystem, die Dimensionen und besonderen Eigenheiten des Betriebes können vom Betriebsprüfer nur an Ort und Stelle festgestellt werden, zumal eine Betriebsprüfung im Lokal bei Klein- und Mittelbetrieben kaum stattfinden kann.

1. Einführung, rechtliche Grundlagen, Bedeutung

Abschnitt 3.1.6. der Dienstanweisung Betriebsprüfung gestattet die Durchführung der Betriebsprüfung in den Amtsräumen der Abgabenbehörde oder auch in den Büroräumen des Vertreters, wenn sie im Betrieb nicht möglich ist. Meist sind praktische und verfahrensökonomische Erwägungen entscheidend für die Wahl des Prüfungsortes.

Im allgemeinen Sprachgebrauch wird bei abgabenbehördlicher Prüfung von Betriebsprüfung (in der Folge BP) gesprochen. Die Realität entspricht nicht ganz diesem Ausdruck: Meist findet die BP bei Platzproblemen im Amt statt oder auch in den Räumen des Beraters. Dies steht im Widerspruch zu dem in § 147 Abs. 1 letzter Satz ausdrücklich angeführten Terminus Buch- und Betriebs...

Daten werden geladen...