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SWK 23, 15. August 2002, Seite 634

Liquidationsspaltung einer Holdinggesellschaft

Die Voraussetzungen und wichtigsten Hinweise für eine Holdingspaltung im Überblick

Gottfried Maria Sulz

Die Voraussetzungen für die Anwendbarkeit des Artikel VI Umgründungssteuergesetz auf eine Liquidationsspaltung einer Holdinggesellschaft sind im Folgenden checklistenartig angeführt. Dies erscheint insofern notwendig, als bestimmte Vorbereitungsmaßnahmen für die - nach derzeitiger Rechtslage - letztmalig mit mögliche Holdingspaltung vor diesem Stichtag zu setzen sind.

1. Bestimmte Rechtsform der Holdingkörperschaft

Gemäß § 38 a Abs. 4 UmgrStG können spaltende Körperschaften nur sein:

• unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaften,

• unbeschränkt steuerpflichtige Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften (auf diesem Wege ist die „Umwandlung" einer Genossenschaft in eine Kapitalgesellschaft möglich),

• unbeschränkt steuerpflichtige Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit sowie

• ausländische EU-Körperschaften, die in der Anlage zum UmgrStG angeführt sind.

2. Abschluss eines Spaltungsvertrages

Gemäß § 38 a Abs. 1 UmgrStG sind Steuer-Holdingspaltungen auf Grund eines Spaltungsvertrages gemäß § 38 b UmgrStG durchzuführen. Dies bedeutet, dass als erste Maßnahme, also vor Anmeldung der Auflösung der Holdinggesellschaft beim Firmenbuch, der Spaltungsvertrag abgeschlossen sein muss.

Dieser muss folgenden Mindestinhalt haben:

• Art der Spaltung: Der Spaltungsvertrag hat den Hin...

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