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SWK 23, 15. August 2002, Seite 637

Praxisfragen zum Umgründungs-(steuer-)recht

Aktuelle Umgründungsprobleme in Frage und Antwort

Werner Wiesner und Walter Schwarzinger

Zum Zustandekommen eines Zusammenschlusses

UmS 121/ Der Einzelunternehmer A vereinbart zur Kapitalbeschaffung am mit B und

23/24/02: C jeweils eine atypisch stille Gesellschaft, die rückwirkend zum unter Ausschluss der Beteiligung der stillen Gesellschafter an den am bestehenden stillen Reserven und am Firmenwert erfolgen soll. A leistet am seine Geldeinlage, C leistet sie nicht. Sind Zusammenschlüsse i. S. d. Art. IV UmgrStG zustande gekommen?

Antwort: Bei Vorliegen der Anwendungsvoraussetzungen des § 23 Abs. 1 UmgrStG ist ein Zusammenschluss i. S. d. Art. IV UmgrStG auch dann gegeben, wenn der zweite stille Gesellschafter seine Einlage nicht leistet. Die stille Mitunternehmerschaft ist zwischen dem Inhaber des Handelsgewerbes A und dem stillen Gesellschafter B als Vorbehaltszusammenschluss zustande gekommen. Beträgt der Buchwert des Betriebes 1.000 und hat B eine Geldeinlage von 500 geleistet, ergibt sich ein Beteiligungsverhältnis von 2 : 1, da der Vorbehaltszusammenschluss einen Kapitalkontenzusammenschluss voraussetzt und damit der Buchwert des übertragenen Betriebes dem Verkehrswert entspricht.

Zur Realteilung mit offenem Liquidations- bzw. Gewinnvorab

UmS 122/ Im Jahre 00 wurde eine Freiberuflerpartnerschaft...

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