Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Praxisfragen zum Umgründungs-(steuer-)recht
Aktuelle Umgründungsprobleme in Frage und Antwort
Zum Zustandekommen eines Zusammenschlusses
UmS 121/ Der Einzelunternehmer A vereinbart zur Kapitalbeschaffung am mit B und
23/24/02: C jeweils eine atypisch stille Gesellschaft, die rückwirkend zum unter Ausschluss der Beteiligung der stillen Gesellschafter an den am bestehenden stillen Reserven und am Firmenwert erfolgen soll. A leistet am seine Geldeinlage, C leistet sie nicht. Sind Zusammenschlüsse i. S. d. Art. IV UmgrStG zustande gekommen?
Antwort: Bei Vorliegen der Anwendungsvoraussetzungen des § 23 Abs. 1 UmgrStG ist ein Zusammenschluss i. S. d. Art. IV UmgrStG auch dann gegeben, wenn der zweite stille Gesellschafter seine Einlage nicht leistet. Die stille Mitunternehmerschaft ist zwischen dem Inhaber des Handelsgewerbes A und dem stillen Gesellschafter B als Vorbehaltszusammenschluss zustande gekommen. Beträgt der Buchwert des Betriebes 1.000 und hat B eine Geldeinlage von 500 geleistet, ergibt sich ein Beteiligungsverhältnis von 2 : 1, da der Vorbehaltszusammenschluss einen Kapitalkontenzusammenschluss voraussetzt und damit der Buchwert des übertragenen Betriebes dem Verkehrswert entspricht.