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SWK 31, 30. Oktober 2002, Seite R 70

Geldforderungen: Pfändbarkeit

Bei der Vollstreckung auf Geldforderungen des Abgabenschuldners ist das Exekutionsobjekt eine Geldforderung. Diese muss im Zeitpunkt der Pfändung existent sein. Soweit nicht Exekutionsverbote oder Exekutionsbeschränkungen in Frage kommen, sind alle Arten von Geldforderungen pfändbar, auch bedingte. - (§ 65 AbgEO), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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