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SWK 31, 30. Oktober 2002, Seite 789

Erstmalige Bildung einer Haftungsrückstellung bei Ermittlung des Veräußerungsgewinnes

Verbot der Doppelerfassung von Schulden

SachverhaltDer Berufungswerber (Bw.), welcher bis zum als Einzelunternehmer tätig war, übertrug - mit Ausnahme des in das Privatvermögen übernommenen Betriebsgrundstückes - sämtliche Aktiva und Passiva auf eine zur Gänze aus nahen Angehörige bestehende GesmbH.

Im Zuge eines Betriebsprüfungsverfahrens wurde die Feststellung getroffen, dass bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinnes des Einzelunternehmens erstmals eine Rückstellung in der Höhe von 15.000.000,- S eingestellt wurde.

Mit der Begründung, vorgenannte Rückstellung bedinge einen Doppelabzug von Schulden, wurde der gesamte Rückstellungsbetrag dem erklärten Veräußerungsverlust hinzugerechnet und ein Veräußerungsgewinn von rund 6.000.000,- S zum Ansatz gebracht.

Im Rechtsmittel wurde ausgeführt, dass die erwerbende X-GesmbH für die bestehenden Bankverbindlichkeiten keine Haftung übernommen hätte und demzufolge sei die Einzelfirma des Bw. seitens der Bank nicht aus der Haftung entlassen worden. Es habe daher für den Bw. die Notwendigkeit bestanden, eine Rückstellung in der Höhe von 15.000.000,- S in das unternehmerische Rechenwerk einzustellen.

Kurz nach dem Bilanzstichtag der Bw. (), nämlic...

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