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SWK 31, 30. Oktober 2002, Seite 796

Umwandlung einer Agrargemeinschaft

(BMF) - Der umgründungssteuerrechtliche Begriff der Umwandlung ist nur auf eine solche im Sinne des Umwandlungsgesetzes BGBl. Nr. 304/1996 zu beziehen. Der darauf aufbauende Art. II UmgrStG kann damit nur für errichtende oder verschmelzende Umwandlungen von Kapitalgesellschaften steuerliche Wirkungen vermitteln. Eine als Körperschaft des privaten Rechts organisierte Agrargemeinschaft könnte zwar ihren Forstbetrieb nach Art. III UmgrStG als Sacheinlage in eine umwandlungsfähige GmbH einbringen, damit wird aber keine Entsteuerung bewirkt, da die Gegenleistung (Anteile) der Agrargemeinschaft und nicht ihren Mitgliedern zukommen muss (

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