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Gebühren: Bemessung
• Versicherungsprämien sind in die Bemessungsgrundlage der Rechtsgebührenvorschreibung einzubeziehen, wenn es entweder Sache des Leasinggebers ist, für einen entsprechenden Versicherungsschutz des Objektes zu sorgen, oder wenn der Leasingnehmer die Verpflichtung übernimmt, Versicherungsverträge abzuschließen und zu finanzieren. - (§ 33 TP 5 Abs. 1 GebG), (Abweisung)
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