Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 31, 30. Oktober 2002, Seite 783

Aktuelles aus der Lohnverrechnung

Antworten auf diverse Zweifelsfragen aus dem Lohnsteuerprotokoll 2002

Eduard Müller

Im Rahmen der Bundeslohnsteuertagung 2002 hat das Bundesministerium für Finanzen auch heuer wieder zahlreiche Zweifelsfragen zur Lohnsteuer beantwortet (Protokoll GZ 07 0101/1-IV/7/02 vom ). Im Folgenden werden die wichtigsten Aussagen im Zusammenhang mit der Lohnverrechnung kurz zusammengefasst und mit Beispielen erläutert.

Bezüge für im Ausland angesammelte Überstundenguthaben bei anschließendem Zeitausgleich im Inland steuerfrei

Gemäß § 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 sind Einkünfte, die im Rahmen der begünstigten - und jeweils ununterbrochen über den Zeitraum von einem Monat hinausgehenden - Auslandstätigkeit für erbrachte Arbeitsleistungen zufließen, steuerfrei. Die Steuerfreiheit für Bezüge bleibt bestehen, wenn Überstunden während oder unmittelbar im Anschluss an die begünstigte Auslandstätigkeit durch Zeitausgleich abgegolten werden. Dabei ist es unerheblich, ob sich der Arbeitnehmer während der Ersatzzeit im Ausland oder im Inland aufhält. Wird der Zeitausgleich hingegen nach einer Tätigkeit im Inland konsumiert und wurde somit die begünstigte Auslandstätigkeit unterbrochen, ist das Entgelt für den Zeitausgleich nicht gemäß § 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 steuerfrei zu behandeln.

Beispiel:

Eine österreichische Firma beschäftigt eine größ...

Daten werden geladen...