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SWK 31, 30. Oktober 2002, Seite 787

Begünstigte Besteuerung von Pensionsabfindungen gemäß § 67 Abs. 4 und Abs. 8 lit. b EStG 1988

Der Verwaltungsgerichtshof nimmt in drei Erkenntnissen zu den Voraussetzungen Stellung

Elisabeth Traxler und Christian Doktor

§ 67 EStG regelt u. a. auch unterschiedliche Fälle von Pensionsabfindungen. Obwohl diese Bestimmungen seit Jahren bestehen, gab es bisher dazu keine einschlägige Judikatur. Es war z. T. strittig, was eine Pensionsabfindung ist und wann die Voraussetzungen für eine begünstigte Ablöse gegeben sind. Der VwGH hat nunmehr zu einigen Bereichen Klarstellungen getroffen.

1. Pensionsablöse gemäß § 67 Abs. 4 EStG 1988

1.1. Diese Bestimmung regelte ursprünglich nur die begünstigte Besteuerung der Abfertigung von Witwer- oder Witwenpensionen aufgrund bundes- oder landesgesetzlicher Vorschriften im Falle der Wiederverehelichung, wobei nach Ansicht der Lehre, die steuerliche Begünstigung nur zu gewähren ist, wenn der Abfertigungsanspruch in den einschlägigen bundes- oder landesgesetzlichen Vorschriften explizit vorgesehen ist.

In weiterer Folge wurde auch für die Ablösung von Pensionsansprüchen auf Grund von Satzungen der Versorgungs- und Unterstützungseinrichtungen der Kammern der selbständig Erwerbstätigen eine sinngemäße Behandlung vorgesehen.

Mit dieser Änderung sollte eine Gleichstellung mit jenen Ablösungen erreicht werden, die aufgrund bundes- oder landesgesetzlicher Vorschriften geleistet werden.

Konsequenterweise muss au...

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