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SWK 31, 30. Oktober 2002, Seite 798

Restwert-Kautions-Leasing von Immobilien

VwGH bestätigt bisherige Rechtsprechung

Christian Prodinger

Der VwGH hatte die Zurechnung eines im Rahmen eines Leasingvertrages erbauten Tennis-stadions zu entscheiden. Dabei handelt es sich um einen Restwert-Leasing-Vertrag mit unverzinster Kaution. Der VwGHhat im Wesentlichen die bisherige Rechtsprechung bestätigt. Auf neue Argumente der FLD musste er nicht eingehen.

1. Sachverhalt

Der Leasinggeber hatte mit dem Leasingnehmer, dem Tennisclub K, im Jahr 1990 über ein als Superädifikat zu errichtendes Tennisstadion einen Leasingvertrag abgeschlossen.

Wesentliche Vertragsinhalte waren:

- Der Vertrag wurde auf unbestimmte Dauer mit Kündigungsverzicht des Leasingnehmers abgeschlossen.

- Erhöhungen der Gesamtinvestitionskosten gingen zu Lasten des Leasingnehmers.

- Der Leasingnehmer verpflichtet sich zur Instandhaltung.

- Der Leasingnehmer verpflichtet sich zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Instandhaltung sowie aller Forderungen und Ansprüche des Leasinggebers zur Zahlung einer unverzinsten Kaution in Höhe von 30 % der GIK. Die Kaution ist bei Beendigung des Vertrages zurückzuzahlen bzw. zu verrechnen.

- Der Leasingnehmer hatte ein Ankaufsrecht zum Restwert.

- Weiters wurde eine Zusatzvereinbarung abgeschlossen, wonach der Leasingnehmer auch vorze...

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