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SWK 31, 30. Oktober 2002, Seite R 70
Miteigentümer: Abgrenzung
• Beteiligte an der Wohnungseigentum Bautreuhand Hausanteilschein GesmbH & Co KG, Serie 10, sind nicht als Miteigentümer, sondern lediglich als Darlehensgeber anzusehen. - (§ 27 EStG 1988), (Abweisung)
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