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SWK 31, 30. Oktober 2002, Seite 70

Miteigentümer: Abgrenzung

Beteiligte an der Wohnungseigentum Bautreuhand Hausanteilschein GesmbH & Co KG, Serie 10, sind nicht als Miteigentümer, sondern lediglich als Darlehensgeber anzusehen. - (§ 27 EStG 1988), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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