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Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften gem. § 6 b KStG
(SWK) - Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften sind in dem in § 5 Z 14 KStG genannten Umfang bei Erfüllung der Voraussetzungen des § 6 b KStG von der Körperschaftsteuer befreit. Das Bundesministerium für Finanzen hat das Vorliegen der Voraussetzungen zu bescheinigen und sämtliche Aktiengesellschaften, die diese Voraussetzungen erfüllen, gemäß § 6 b Abs. 3 KStG 1988, in der Fassung des BGBl. I Nr. 144/2001, einmal jährlich im „Amtsblatt der Österreichischen Finanzverwaltung" zu veröffentlichen. Liste der Aktiengesellschaften (Stand ) auf der Homepage des BMF unter http://www.bmf.gv.at/steuern/_startframe.htm (Körperschaftsteuer / Erlässe).