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SWK 7, 1. März 2002, Seite 3

Liebhaberei bei Unternehmertätigkeit

Liebhaberei bei Unternehmertätigkeit (§ 2 EStG)

Aus einer objektiv negativen Gewinnprognose kann nur dann auf das Fehlen der Gewinnerzielungsabsicht geschlossen werden, wenn die Tätigkeit typischerweise dazu bestimmt ist, der Befriedigung persönlicher Neigungen oder der Erlangung wirtschaftlicher Vorteile außerhalb der Einkunftssphäre zu dienen. Bei anderen Tätigkeiten, wie der Tätigkeit als Steuerberater, müssen zusätzliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Verluste aus persönlichen Gründen hingenommen werden. Beginnt ein pensionierter Finanzbeamter eine selbständige Tätigkeit als Steuerberater nur mit Verlusten und setzt er diese Tätigkeit fort, um seinem Sohn die Möglichkeit der Übernahme nach Abschluss seiner Ausbildung zu ermöglichen, dann liegt Liebhaberei vor (BFH , IV R 81/99 in BB 2001, 1723).

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