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Unberechtigte Entnahme
Unberechtigte Entnahme (§ 4 Abs. 1 EStG)
Bei einer Rechtsanwaltsgemeinschaft kam es zu einem Streit, da einer der Gesellschafter unberechtigte Mehrentnahmen getätigt hatte. Bei einer Personengesellschaft, die ihren Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt, kommt die Aktivierung eines durch unberechtigte Entnahmen eines ungetreuen Gesellschafters entstandenen Ersatzanspruches nicht in Betracht. Unberechtigte Entnahmen führen bei dem ungetreuen Gesellschafter, anders als wenn er der Gesellschasft zustehende Einnahmen auf das eigene Konto umleitet, nicht zu Betriebseinnahmen (BFH , IV R 16/00, in BB 2001, 2351).