Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Geschäftsführer: DB
• Bei der Beurteilung der DB-Pflicht von Geschäftsführerbezügen kommt es u. a. nicht auf eine Gewinnvereinbarung, sondern auf die tatsächlich realisierte Art der Vergütung der Geschäftsführungstätigkeit des wesentlich beteiligten Gesellschafters an. - (§ 41 Abs. 2 FLAG), (Abweisung)
()