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Liebhaberei durch vorzeitige Fremdmitteltilgung bei Vermietungseinkünften
Zulässigkeit von planmäßigen/außerplanmäßigen Tilgungen?
Bei der Erzielung von Vermietungseinkünften, sei es aus der Vermietung von Gebäuden, sei es aus der Vermietung von einzelnen Wohnungen, werden oftmals bedeutende Fremdmittel aufgenommen. Denkbar ist nun, dass zur Vermeidung einer schlechten Ertragssituation, die zur Liebhabereibeurteilung führt, Fremdmittel vorzeitig getilgt werden. Die Auswirkungen einer derartigen Tilgung sollen unter Beachtung der jüngsten Judikatur des VwGH () und der ergangenen Vorjudikatur beleuchtet werden. Weiters erfolgt eine kurze Auseinandersetzung mit der Eignung von Wohnungen zur Nutzung im Rahmen der Lebensführung.
1. Rechtsentwicklung
Die Frage der Behandlung von Fremdkapitaltilgungen hat schon bisher in die Judikatur der Höchstgerichte sowie in die Verordnungen und Erlässe des BMF Eingang gefunden. Zunächst hat der VfGH den Fall zu beurteilen gehabt, dass eine Hotelvermietungsgesellschaft bereits vier Jahre nach Aufnahme der Tätigkeit vorzeitige Kredittilgungen vorgenommen hatte. Der VfGH hat eindeutig ausgeführt, dass ein positives Ergebnis auch dann anzuerkennen ist, wenn es nur durch die Tilgungsmaßnahmen erreicht wird. Eine Teilung der Tätigkeit in eine unbeachtliche ve...