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AfA für Meistergeige
AfA für Meistergeige (§ 7 EStG)
Eine über 300 Jahre alte Meistergeige, die im Konzertalltag gespielt wird, unterliegt einem technischen Verschleiß, der eine AfA auch dann rechtfertigt, wenn es wirtschaftlich zu einem Wertzuwachs kommt. Bei Instrumenten, die bereits über 100 Jahre alt sind und die regelmäßig in Konzerten bespielt werden, kann die Restnutzungsdauer mit 100 Jahren angesetzt werden, sofern der StPfl. keine kürzere Nutzungsdauer glaubhaft macht (BFH , VI R 26/98 in BB 2001, 509).