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SWK 10, 1. April 2001, Seite 330

Praxisfragen zum Umgründungs-(steuer-)recht

Aktuelle Umgründungsprobleme in Frage und Antwort

Walter Schwarzinger und Werner Wiesner

Zur Äquivalenzverletzung bei Einbringungen

UmS 38/10/01: Kann der vor der Einbringung zu 25% an der übernehmenden GmbH beteiligte Einbringende ohne Verletzung der Voraussetzungen des Art. III UmgrStG verhindern, dass er nach der Einbringung seines Einzelbetriebes über 25% beteiligt ist und die Lohnsteuerbenefizien verliert?

Antwort: Ja. Bei jeglicher Einbringung mit Anteilsgewährung zu Lasten der Mitgesellschafter – sei es durch Kapitalerhöhung i. S. d. § 19 Abs. 1 UmgrStG, sei es durch Anteilsabtretung i. S. d. § 19 Abs. 2 Z 2 UmgrStG – kommt der Einbringende über die 25%-Grenze. Zur sachgerechten Wahrung der Beteiligungsverhältnisse müssten daher im Falle der Kapitalerhöhung die Mitgesellschafter in Höhe des jeweils anteiligen Verkehrswertes der Sacheinlage ebenfalls Einlagen leisten. Jeglicher Verzicht auf Gewährung neuer oder bestehender Anteile wäre mangels Erfüllung einer Anwendungsvoraussetzung kein Fall des Art. III UmgrStG. Die Möglichkeit, das einzubringende Vermögen durch rückwirkende tatsächliche und/oder unbare Entnahme zu vermindern, kann möglicherweise das Problem nicht lösen, wenn die Mitgesellschafter zur Leistung von entsprechenden Einlagen nicht fähig oder bereit sind. Als weitere Möglichkeit kommt daher eine Kapitalerhö...

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