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E/A-Rechnung: Zuflussprinzip
•Bei der Ermittlung des Gewinnes durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG kommt es grundsätzlich auf den Zu- und Abfluss an; nach § 19 EStG sind Einnahmen in jenem Kalenderjahr bezogen, in dem sie dem Steuerpflichtigen zugeflossen sind; ein Betrag ist dabei dem Abgabepflichtigen auch dann zugeflossen, wenn er ihm bloß gutgeschrieben wurde, vorausgesetzt, dass er darüber rechtlich und wirtschaftlich verfügen kann. – (§ 19 EStG 1988), (Abweisung)
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