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SWK 10, 1. April 2001, Seite R 36
Eingangsabgaben: Verkürzung
•Bestrafung wegen fahrlässiger Verkürzung von Eingangsabgaben – (§ 36 Abs. 2 FinStrG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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