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Liebhaberei und Verkauf
Liebhaberei und Verkauf (§ 2 EStG)
Ehegatten erwarben Anfang 1990 um 3,5 Mio. S eine bebaute Liegenschaft und vermieteten diese ab . Im Mai 1993 wurde die Liegenschaft um 4 Mio. S verkauft. Aus der Vermietung wurde 1991 und 1993 ein Verlust und 1992 ein Überschuss erzielt. Infolge der Veräußerung unterstellte das Finanzamt Liebhaberei. Der VwGH hob die Entscheidung auf und begründetet dies damit, dass nach der Rechtsprechung (vgl. verstärkter Senat ) die Einkunftsquelleneigenschaft einer Betätigung in erster Linie danach zu betrachten ist, ob die Tätigkeit in der betriebenen Weise objektiv Aussicht hat, innerhalb eines absehbaren Zeitraumes einen wirtschaftlichen Gesamterfolg abzuwerfen. Nicht ein tatsächlich erwirtschafteter Gesamterfolg, sondern die objektive Eignung der Tätigkeit zur Erwirtschaftung eines solchen ist Tatbestandsvoraussetzung für das Vorliegen von Einkünften. Es muss damit der Ertragsfähigkeit einer Vermietung nicht entgegenstehen, wenn die Liegenschaft vor Erzielung eines positiven Ergebnisses übertragen wird. Wenn der StPfl. eine Vermietung vorzeitig beendet, dann hat er den Nachweis dafür zu erbringen, dass die Vermietung nicht von vornherein...