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Gemeinnützigkeit
Gemeinnützigkeit (§ 34 BAO)
Es kann ein Verstoß gegen das Prinzip der Selbstlosigkeit sein, wenn ein Verein, dessen Satzungszweck die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen ist und der sich weit gehend durch Geldspenden finanziert, seine Mittel nicht überwiegend für die satzungsmäßigen steuerbegünstigten Zwecke, sondern zur Deckung von Verwaltungskosten und für die Spendenwerbung verwendet (BFH Beschluss BStBl. II 2000, 320 in BB 2001, 454).