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Unbefristete Rauchfangkehrerkonzession nicht abschreibbar
(BMF) – Die EStR 2000 unterscheiden in Rz. 2292 die so genannten „firmenwertähnlichen Wirtschaftsgüter" vom Firmenwert. Darunter fallen im betrieblichen Gefüge für den Unternehmenswert bedeutsame immaterielle Wirtschaftsgüter, die aber neben dem Firmenwert selbständig bewertbar sind. Sie sind nach den allgemeinen Bewertungsregeln entweder als abnutzbar oder als nicht abnutzbar zu behandeln. Darunter fallen z. B. Zahlungen für den Erwerb von Rezepturen (), das Markenrecht (), die Apothekenkonzession (nicht abnutzbar, ; ).
Nach der bisherigen Rechtprechung des VwGH wurden firmenwertähnliche Wirtschaftgüter überwiegend als Bestandteil des Firmenwertes gesehen (vgl. Doralt, EStG4, § 8 Tz. 48; Lechner/Schuch, ). Auch des Bundesministerium für Finanzen hat – entsprechen dieser Rechtsprechung – in einzelnen Erledigungen den Konzessionswert als Firmenwertbestandteil gesehen (vgl. SWK-Heft 15/1995, Seite A 350).
In den Erkenntnissen vom , 94/14/0141 und , 2000/14/0111, hat der VwGH die Apothekenkonzession jedoch als eigenes nicht abnutzbares firmenwertähnliches Wi...