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SWK 10, 1. April 2001, Seite 336

Zurückweisung einer Berufung

Erlassung eines Mängelbehebungsauftrages eröffnet dem Steuerpflichtigen nicht die Möglichkeit, Berufung gegen einen „vergessenen" Bescheid zu erheben

Im Zuge eines beim Inhaber eines technischen Zeichenbüros (Berufungswerber) durchgeführten und die Jahre 1994–1997 umfassenden Betriebsprüfungsverfahrens wurden aufgrund diverser Feststellungen neue Sachbescheide betreffend die Umsatz- und Einkommensteuer 1995 –1997 erlassen.

Mit Schriftsatz vom erhob der Bw. gegen die „neu erlassenen Bescheide für das Jahr 1996 und 1997" Einspruch. Mit Bescheid vom wurde der Bw. seitens des Finanzamtes aufgefordert, seine Berufung gegen die Bescheide 1996 und 1997 dahin gehend zu ergänzen, als einerseits eine genaue Bezeichnung derselben zu erfolgen habe, andererseits die angefochtenen Punkte, die beantragten Änderungen sowie eine Begründung nachzureichen seien.

Innerhalb offener Mängelbehebungsfrist gab der Bw. – neben erfolgter Behebung der Mängel des gegen den Umsatz- und Einkommensteuerbescheid 1996 gerichteten Rechtsmittels – bekannt, auch gegen den Einkommensteuerbescheid 1995 Berufung zu erheben. Hierbei führte der Bw. begründend aus, dass die Hinzurechnung des Betrages in Höhe von 39.732,50 S ...

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