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SWK 10, 1. April 2001, Seite 43

EuGH prüft Getränkesteuerrückzahlung

Der VwGH hat das lang erwartete Vorabentscheidungsersuchen eingeleitet

Nikolaus Zorn

Kurze Zeit vor dem Ergehen des Urteiles des EuGH, mit welchem die Richtlinienwidrigkeit einer Abgabe wie der österreichischen Getränkesteuer festgestellt wurde (Urteil vom ,
C-437/97), kam es zu gesetzlichen Änderungen in Landesabgabenordnungen. Mit diesen Änderungen wurde innerstaatlich normiert, dass ein Rückzahlungsanspruch nicht bestehe, so weit die Abgabe wirtschaftlich von einem anderen als dem Steuerschuldner getragen worden ist.

Diese unter dem Schlagwort „Bereicherungsverbot" bekannte Regelungen der Landesabgabenordnungen wurden in der wissenschaftlichen Fachdiskussion grundsätzlich für zulässig erachtet. Die konkrete Ausgestaltung, insbesondere die Anwendbarkeit der Regelung auf Abgaben, die bereits entrichtet waren, bevor es zur Kundmachung der Novellen zu den Landesabgabenordnungen gekommen war, stieß aber aus der Sicht des EG-Rechts auf Bedenken (zusammenfassend Fraberger, ÖStZ 1/2001, m. w. N.).

Der VfGH hat im Erkenntnis vom , B 1735/00, die EG-Konformität der Regelung einer „Grobprüfung" (vgl. hiezu Holzinger, in Holoubek/Lang, EuGH-Verfahren, 68) unterzogen. Die Verpflichtung zur „Feinprüfung" trifft den VwGH.

Beim VwGH sind zur gegenständlichen Problemati...

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