Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Dokumentvorschau
SWK 28, 1. Oktober 2000, Seite R 100
GrESt: Erwerbsvorgang
• Nach ständiger hg. Judikatur ist ein Erwerbsvorgang i. S. d. Grunderwerbsteuergesetzes nur dann rückgängig gemacht, wenn der Verkäufer jene Verfügungsmacht über das Grundstück wiedererlangt hat, die er vor Vertragsabschluss hatte. – (§ 17 GrEStG 1987), (Abweisung)
()