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Steuerliche Konsequenzen von Mitarbeiterentsendungen ins Ausland
Die grenzüberschreitende Mobilität von Arbeitnehmern wirft im Wechselspiel von nationalem Steuerrecht und Doppelbesteuerungsabkommen verschiedene Fragen auf. Die systematische Lösung dieser Fragen kann in folgenden Schritten vor sich gehen: Zuerst ist nach rein innerstaatlichem Recht zu beurteilen, ob der Arbeitnehmer in Österreich überhaupt bzw. unbeschränkt oder beschränkt steuerpflichtig ist. Besteht in Österreich unbeschränkte oder beschränkte Steuerpflicht und gleichzeitig auch Steuerpflicht in einem anderen Staat, dann ist im zweiten Schritt nach dem anzuwendenden DBA die Zuteilung der Einkünfte vorzunehmen und die Methode zur Vermeidung der Doppelbesteuerung festzustellen (Befreiungsmethode oder Anrechnungsmethode). Sofern nach dem DBA nicht Steuerfreiheit in Österreich eintritt, ist im dritten Schritt schließlich die Art der Steuererhebung zu klären (Lohnsteuerabzug, soweit eine Betriebsstätte vorhanden ist, anderenfalls Veranlagung). Nach dieser Systematik werden in einem Beitrag von Dipl.-Kfm. Eduard Müller in der Septemberausgabe der SWI die verschiedenen möglichen Konstellationen im Zusammenhang mit Arbeitnehmerentsendungen dargestellt und mit Beispielen erläutert.