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Sonderausgaben: Nachversteuerung
• In der Erstellung und Bewilligung eines Bauplanes sowie im bloßen Ausheben einer Baugrube, die wieder zugeschüttet worden ist, kann keine Maßnahme erblickt werden, aus der die Verwendung des Grundstückes zur Errichtung eines Eigenheimes erkennbar ist, es ist eine Nachversteuerung der als Sonderausgaben abgesetzten Beträge vorzunehmen. – (§ 18 Abs. 1 Z 3 lit. b EStG 1988), (Abweisung)
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