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Der Ministerialentwurf zum steuerlichen Teil des Budgetbegleitgesetzes 2001
Mitte Oktober im Ministerrat, parlamentarische Behandlung im November
(SWK) – Am 20. September wurde der Ministerialentwurf zum steuerlichen Teil des Budgetbegleitgesetzes 2001 fertig gestellt und zur Begutachtung verschickt. Die Begutachtungsfrist läuft bis Ende September, Mitte Oktober soll die Regierungsvorlage im Ministerrat beschlossen werden. Die Behandlung im Ausschuss ist für 8. November geplant. Der vorliegende Entwurf setzt die am 1. September von der Bundesregierung präsentierten Maßnahmen zur Budgetkonsolidierung legistisch um und sieht Änderungen in 13 Gesetzen vor. Die wesentlichen Änderungen betreffen folgende Gesetze (wir zitieren aus dem allgemeinen Teil der Erläuterungen):
Einkommensteuergesetz
• Verrechenbare bzw. vortragsfähige Verluste sollen nur noch mit 75% der Einkünfte wirksam werden. Demnach aus der Verrechnung bzw. dem Vortrag auszuscheidende Verluste gehen aber nicht verloren, sondern werden auf einen späteren Verrechnungs- bzw. Vortragszeitraum verschoben.
• Längerfristige Verbindlichkeiten, die nicht oder weit unter dem marktüblichen Zinssatz verzinst werden, sind mit der Differenz zum Rechnungszinssatz von 5,5% abzuzinsen.
• Rückstellungen – mit Ausnahme der Rückstellungen nach den Sonderregelungen des § 14 sowie bestimmter versicherungstechnis...