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SWK 25, 20. August 1995, Seite R 89

Vergnügungssteuer Wien

Für einenWarengewinnapparatder Type "Talismat", bei dem wegen des geringen Wertes der ausgegebenen Waren offenbar kein "Gewinn" erzielt werden kann, kann die Gemeinde Wien dieVergnügungssteuernicht mit monatlich 14.000 S vorschreiben - (§ 6 Wr. Vergnügungssteuergesetz), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

(11 VwGH-Erk., alle vom , Zlen. 92/17/0208, 92/17/0209, 92/17/0210, 92/17/0211, 93/17/0110, 93/17/0111, 93/17/0112, 93/17/0113, 93/17/0114, 93/17/0115, 93/17/0116)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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