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SWK 25, 20. August 1995, Seite A 541

Einbringung eines Einzelunternehmens unter Zurückhaltung eines Grundstückes

(BMF) - Das Bundesministerium für Finanzen teilt zur Frage der Einbringung eines nicht protokollierten Einzelunternehmens nach Art. III UmgrStG mit, daß ein Betriebsgebäude, das auf dem im Miteigentum des Betriebsinhabers befindlichen Grundstück errichtet und vom Betriebsinhaber finanziert wurde, dem wirtschaftlichen Eigentümer als notwendiges Betriebsvermögen zuzurechnen ist. Wird die Liegenschaft von den Miteigentümern unentgeltlich auf eine andere Person übertragen und dabei die Zurechnung des Betriebsgebäudes zu dem das Gebäude unverändert nutzenden Betriebsinhaber ausgenommen, liegt hinsichtlich des Gebäudes mangels Aufgabe des wirtschaftlichen Eigentums kein Entnahmetatbestand vor (hinsichtlich des Anteils am Grund und Boden löst die Entnahme aufgrund des § 4 Abs. 1 EStG 1988 keine Wirkung aus). Wird der Betrieb einschließlich des Betriebsgebäudes in der Folge in eine Kapitalgesellschaft eingebracht und eine zivilrechtlich wirksame Superädifikatregelung getroffen, ist das vom Grundeigentümer für die Liegenschaftsnutzung der Kapitalgesellschaft in Rechnung gestellte Entgelt Betriebsausgabe und bei dem die Liegenschaft im Privatvermögen haltenden Eigentümer Einnahme im Rahmen der Einkünfte aus Vermietun...

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