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SWK 25, 20. August 1995, Seite R 89

Lustbarkeitsabgabe Graz

Bescheide der Landeshauptstadt Graz über die Festsetzung derLustbarkeitsabgabefür Geld- und Unterhaltungsspielapparate inklusive 20%Kriegsopferzuschlagsind rechtswidrig - (§ 19 Grazer Lustbarkeitsabgabeordnung 1987), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

(3 VwGH-Erk. , 94/17/0438 [bisher 92/17/0161]; 94/17/0446 [bisher 93/17/0098]; , 94/17/0455-0458 [bisher 93/17/0144-0147)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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