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Vorsteuerabzug bei Gebäuden in oder vor der Bauphase (§ 12 EStG)
•Vorsteuerabzug bei Gebäuden in oder vor der Bauphase (§ 12 EStG)
Da bei Gebäuden erst mit Errichtung und vollständiger Vermietung feststeht, für welche Zwecke das Gebäude verwendet wird und ob und inwieweit das Gebäude steuerpflichtig vermietet wird, ergeben sich Probleme während der Bauphase. Nach der Rechtsprechung des BFH (BFH , BStBl. II 1977, 448; , BStBl. II 1990, 345) und der deutschen Verwaltungspraxis wird ein vorläufiger Vorsteuerabzug zugelassen; die endgültige materielle Vorsteueranspruchsberechtigung knüpft an die tatsächliche Verwendung des betreffenden Wirtschaftsgutes im Erstjahr. Dabei werden keine übersteigerten Anforderungen an die Glaubhaftmachung der Absicht einer späteren steuerpflichtigen Verwendung des Gebäudes gestellt. Diese großzügige Praxis wird in einem Artikel von Hans Nieskens kritisiert (BB 1995, 1326 ff.).