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Zustellung: Rechtswirkungen
• DieZustellungeiner Erledigung an eine Person, die zu Unrecht als Zustellungsbevollmächtigter der Partei angesehen wird, entfaltet keine Rechtswirkungen - (§§ 7 und 9 Zustellgesetz), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
(2 VwGH-Erk. , 93/17/0075; , 93/17/0267)