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SWK 33, 15. November 1995, Seite 137

Zustellung: Rechtswirkungen

DieZustellungeiner Erledigung an eine Person, die zu Unrecht als Zustellungsbevollmächtigter der Partei angesehen wird, entfaltet keine Rechtswirkungen - (§§ 7 und 9 Zustellgesetz), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

(2 VwGH-Erk. , 93/17/0075; , 93/17/0267)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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