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Zur gebührenrechtlichen Behandlung von Krankenanstaltengesellschaften (Steiner, Reitsamer)
Erstrecken sich die Befreiungsbestimmungen des Gebührengesetzes auch auf Betriebsführungs- bzw. Rechtsträgergesellschaften?
VON MAG. DDR. PETER STEINER UND MAG. DR. WOLFGANG REITSAMER
Aufgrund der tendenziell überproportionalen Kostensteigerungen im Gesundheitssektor gehen immer mehr Gebietskörperschaften im Rahmen betriebsorganisatorischer Rationalisierungsbestrebungen dazu über, die Rechtsträgerschaft über ihre öffentlichen Krankenanstalten auf eigene Gesellschaften zu übertragen, mit dem Ziel, die für die öffentliche Hand beunruhigende Budgetentwicklung besser in den Griff zu bekommen. Hinsichtlich des Schriftverkehrs solcher Gesellschaften mit den öffentlichen Behörden und Ämtern stellt sich in diesem Zusammenhang die Frage, wie diese gebührenrechtlich zu behandeln sind, insbesondere, ob sich die Befreiungsbestimmungen des GebG (GGG) auch auf Betriebsführungs- bzw. Rechtsträgergesellschaften erstrecken oder nicht.
Nach § 2 GebG sind bestimmte Einrichtungen von der Entrichtung von Gebühren für Schriften und Amtshandlungen befreit (ähnliches gilt für die Befreiung von Gerichts- und Justizverwaltungsgebühren gemäß § 10 GGG). Von dieser Begünstigung betroffen sind unter anderem der Bund samt den vo...