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Verdeckte Gewinnausschüttung
• Wird eine von der Hauptgesellschafterin einer GmbH angemietete Wohnung dem geschäftsführenden Ehegatten zu besonders günstigen Bedingungen zur Verfügung gestellt, so ist darin keineverdeckte Gewinnausschüttungzu sehen, wenn der Vorteil aus der Dienstwohnung ein Teil eines angemessenen Entgeltes ist - (§ 22 BAO)
Der Beschwerdeführer ist Geschäftsführer und (neben seiner Gattin) mit 0,3% beteiligter Gesellschafter der E-GmbH. Anläßlich einer abgabenbehördlichen Prüfung bei der GmbH wurde festgestellt, daß ein dem Beschwerdeführer und seiner Gattin je zur Hälfte gehörendes Einfamilienhaus von der Gesellschaft in den Jahren 1989 und 1990 angemietet und dem Beschwerdeführer als Dienstwohnung zur Verfügung gestellt worden sei, wobei der geldwerte Vorteil als Sachbezug der Lohnsteuer unterzogen worden sei. Die Finanzbehörde vertrat die Ansicht, es sei völlig ungewöhnlich und unangemessen, wenn ein Arbeitnehmer ein ihm gehörendes und von ihm bewohntes Einfamilienhaus dem Arbeitgeber vermietete und dann von diesem als Dienstwohnung wieder zur Verfügung gestellt bekomme, weshalb es sich dabei um einen jener steuersparendenS. R 136 Umwege handle, denen § 22 BAO vorbeugen wolle. Der Beschwerdeführer brachte vor, au...