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SWK 33, 15. November 1995, Seite 137

Bescheid: Berufung

Gegen eine Erledigung, die keinBescheidist, kann keine Berufung eingebracht werden - (§ 73 Krntn. LAO)

In einer Wendung in einer Erledigung "... kann ... nicht nähergetreten werden" wird die Ablehnung des Antrages nicht klar und zweifelsfrei zum Ausdruck gebracht; die angefochtene Erledigung kann daher nicht als Bescheid gewertet werden. (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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