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SWK 33, 15. November 1995, Seite 136

Familienbeihilfe: Pflegekinder

Pflegekinder,für die ein Anspruch aufFamilienbeihilfebesteht, sind nur solche, zu denen ein Pflegekindschaftsverhältnis im Sinne der §§ 186 f. ABGB besteht - (§ 2 Abs. 1 FLAG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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