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SWK 33, 15. November 1995, Seite R 136

Verfahren: Aussetzung

Wenn bei einer VwGH-Beschwerde die Abgabenbehörde dieVerwaltungsaktennicht vollständig vorlegt, kann der VwGH die Berechtigung der Abweisung eines Antrages aufAussetzungnicht prüfen - (§ 212 a BAO), (Aufhebung wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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