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Rückwirkung des OECD-Kommentars?
(SWK) - Für die Auslegung von Doppelbesteuerungsabkommen haben die Musterabkommen der OECD und die dazugehörigen Kommentare des OECD-Steuerausschusses große Bedeutung. Umstritten ist allerdings die Frage, ob für die Auslegung von Doppelbesteuerungsabkommen immer die aktuellste Version des OECD-Kommentars heranzuziehen ist. Univ.-Prof. Dr. Michael Lang untersucht diese Frage in einem Beitrag, der in der November-Ausgabe der SWI veröffentlicht ist. Er kommt dabei zum Ergebnis, daß jeweils die Fassung des OECD-Kommentars heranzuziehen ist, die bei den Verhandlungen des jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommens zugrunde gelegt wurden. In die jüngsten österreichischen DBA-Entwürfe wurden allerdings eigene Auslegungsregeln aufgenommen, die die Bedeutung des Kommentars unterstreichen sollen und deren Inhalt umstritten ist. Prof. Dr. Lang widmet sich der Relevanz dieser neuen Regelungen.