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Stellt die Hingabe von Kapital eine Betriebsausgabe dar? (Rabensteiner)
Rückforderungsanspruch ist zu aktivieren
VON DR. EWALD RABENSTEINER
Den folgenden Ausführungen liegt die Entscheidung eines Berufungssenates zugrunde.
Sachverhalt Die A-GmbH & Co. KG (in der Folge KG) hat mit der B-GmbH (in der Folge GmbH), die untereinander in keinem Beteiligungsverhältnis stehen, folgenden Vertrag abgeschlossen:
Die GmbH ist ein wichtiger Kunde der KG.
Zufolge Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit mußte die GmbH den gerichtlichen Ausgleich anmelden. Durch Annahme des Ausgleichs ist eine Sanierung der GmbH möglich, jedoch ist die Zuführung von liquiden Mitteln erforderlich. Im Interesse der Geschäftsbeziehungen gewährt die KG der GmbH einen Zuschuß in Höhe von 20.000.000 S.
Die KG erwirbt mit Hingabe des Betrages ausschließlich den Anspruch auf Beteiligung am Gewinn der GmbH.
Die Gewinnbeteiligungen sind in den ersten drei Jahren mit 2.100.000 S und in den folgenden Jahren mit 3.400.000 S jährlich begrenzt. 25% der 3.400.000 S sind wertgesichert.
Der Gewinnanspruch erlischt, sobald die Gewinnausschüttung die Summe von 20.000.000 S zuzüglich einer kontokorrentmäßigen Verzinsung von 5% über der Sekundärmarktrendite jährlich erreicht, frühestens jedoch mit Abl...