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SWK 33, 15. November 1995, Seite R 138

Finanzstrafverfahren

Die Abnahme vonRaumverschlüssenvor Erledigung der österreichischen Ausfuhr ist als Gefährdungsdelikt strafbar, auch wenn es zu keiner Verkürzung von Abgaben kommt - (§ 48 Abs. 1 FinStrG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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