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Vertragsdurchschriften: Gebühren
• Durchschriftenvon Verträgen, bei denen auch die Unterschriften mit Farbpapier auf die Durchschriften durchgedrückt werden, sind gebührenpflichtig, wenn sie nicht als Gleichschriften dem Finanzamt innerhalb eines Monates nach Entstehen der Gebührenschuld vorgelegt werden — (§ 18 Abs. 1 GebG), (Abweisung)
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