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Dienstgeberbeitrag: Bemessung
• Die an einen Arbeitnehmer, der seine Leistungen in Heimarbeit erbringt, gezahlten Beträge zur Abgeltung der Wohnungsaufwendungen, wie Betriebskosten, Strom, Telefon etc., gehören zur Bemessungsgrundlage für denDienstgeberbeitrag — (§ 41 FLAG), (Abweisung)
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