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Umsatzsteuer und EU-Beitritt
Bemessungsgrundlage bei Tausch und tauschähnlichen Umsätzen
von Dr. Johann Mühlehner
1. Einleitung
Der Beitritt Österreichs zur Europäischen Union macht nicht nur umfangreiche Änderungen im Zusammenhang mit der Binnenmarkt-Regelung der EU erforderlich, sondern führt auch dazu, daß im Zuge der sonstigen Anpassung an die Regelungen der 6. Mehrwertsteuer-Richtlinie vom (77/288/EWG) Umsetzungsmaßnahmen erforderlich sind. Das Umsatzsteuergesetz 1994 trägt diesen Erfordernissen in legistischer Hinsicht Rechnung. Das UStG 1994 hat somit eine gemeinsame rechtliche Grundlage. Dieser Umstand bringt auch insofern eine Änderung mit sich, als das nationale Recht des einzelnen Mitgliedstaates — soweit es auf Rechtsakten der Gemeinschaft beruht — im Lichte des Wortlautes und des Zweckes des Gemeinschaftsrechts auszulegen ist. Insbesondere sind innerstaatliche Normen, die auf Richtlinien i. S. d. Art. 189 Abs. 3 EGV beruhen, vorrangig richtlinienkonform auszulegen. Auch nationale Gerichte haben deshalb bei der Anwendung des nationalen Rechts, insbesondere der Vorschriften eines speziell zur Durchführung einer Richtlinie erlassenen Gesetzes, das nationale Recht unter Berücksichtigung des Wortlautes und des Zweckes der Richtlinie...