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KÖRPERSCHAFTSTEUER
KÖRPERSCHAFTSTEUER
EU-Anpassung
Übersichtsartikel von Peter Quantschnigg in ÖStZ 1994, 249 f., und in RdW 1994, S. 223 f.
Schuldrechtliche Genußrechte (§ 8 Abs. 3 Z 1 KStG)
Räumt ein Genußrecht nur das Recht auf Beteiligung am Gewinn, nicht aber am Liquidationserlös ein, liegt im Ausschüttungsbetrag keine Einkommensverwendung vor (BFH 19. 1. 1994, I R 67/92 in BB 1994, 1275).