Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 25, 1. September 1994, Seite A 541

Steuerfreiheit von freien oder verbilligten Mahlzeiten und Essensbons

(BMF) — Im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise wird ergänzend zu den Ausführungen in den LStR 1992 (RZ 71, 72, 97) zur Steuerfreiheit von freien oder verbilligten Mahlzeiten gemäß § 3 Abs. 1 Z 17 EStG 1988 folgende Rechtsauffassung des BMF mitgeteilt:

1. Steuerfreiheit bei Gewährung von freien oder verbilligten Mahlzeiten

§ 3 Abs. 1 Z 17 EStG 1988 sieht vor, daß die Gewährung von freien oder verbilligten Mahlzeiten an die nicht in den Haushalt des Arbeitgebers aufgenommenen Arbeitnehmer zur Verköstigung am Arbeitsplatz zu keinem steuerlichen Sachbezug führt. Steuerfrei ist grundsätzlich nur die Gewährung der Mahlzeiten und nicht eines anderen Vorteiles (z. B. eines Gutscheines) zur Erlangung von Mahlzeiten, sodaß eine Bewertung der Mahlzeiten für Zwecke des Steuerabzuges vom Arbeitslohn nicht erforderlich ist.

2. Steuerfreiheit bei Gewährung von Essensbons

Gemäß Rz. 71 der LStR 1992 gilt die Befreiungsbestimmung auch bei freier oder verbilligter Abgabe von Mahlzeiten durch einen gastgewerblichen Betrieb, mit dem der Arbeitgeber eine entsprechende Vereinbarung getroffen hat (z. B. durch Ausgabe von Essensbons). Diese begünstigende Auslegung des Gesetzestextes soll eine steuerfreie Gewährung von Mahlzeiten zur Verköstigu...

Daten werden geladen...