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SWK 25, 1. September 1994, Seite R 131
Verdeckte Gewinnausschüttung
• Eine Tantieme, die den Gesellschaftern im Verhältnis ihrer Beteiligung ausgezahlt wird, kann alsverdeckte Gewinnausschüttungbehandelt werden — (§ 8 KStG 1988), (Abweisung)
(, 0152)