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ZWF 6, November 2020, Seite 306

Nemo-tenetur-Prinzip, Selbstbelastungsverbot, Beschuldigtenrechte, Verwaltungsstrafrecht, nationale Rechtsgrundlagen, zeitlicher Schutzbereich, Meldepflichten, Mitwirkungspflichten

ZWF Redaktion

EMRK; B-VG; StPO; StGB; FinStrG; VbVG

Teichmann/Galliker, Ausgewählte Aspekte des Nemo-tenetur-Prinzips in wirtschafts- und finanzstrafrechtlichen Verfahren in Österreich und der Schweiz – ein Rechtsvergleich, JSt 2020, 373

Das Recht, sich nicht selbst belasten zu müssen bzw schweigen zu dürfen – zusammengefasst unter dem Begriff Nemo-tenetur-Prinzip –, ist ein fundamentaler Grundsatz eines jeden fairen Strafverfahrens und genießt in L und Rsp verfassungs- und konventionsrechtlichen Rang. Obwohl das Nemo-tenetur-Prinzip international anerkannt ist und ein elementares Verfahrensrecht zugunsten der beschuldigten Person darstellt, werden einige Teilaspekte des Prinzips in Österreich und der Schweiz in wirtschafts- und finanzstrafrechtlichen Verfahren unterschiedlich beurteilt. Da Österreich und die Schweiz Nachbarländer sind, werden diese Unterschiede im vorliegenden Beitrag beleuchtet.

Rubrik betreut von: Mario Schmieder / Norbert Wess
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